Liebe Handballgemeinde,
seit 01. Juli 2020 ist die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Mit dieser Verordnung können alle Mannschaften wieder am Trainingsbetrieb teilnehmen.
Es gelten jedoch einige Auflagen für den Sportbetrieb in der Olympiahalle Nußloch, die ihr zur allgemeinen Information hier findet.
Sollten dennoch Unklarheiten auftreten, gilt immer die Sicherheit unserer Sportler als oberste Richtlinie, also eher vorsichtiger und strenger auslegen, als zu locker.
Mit sportlichen Grüßen
Guido Haag
Corona-Vorschriften Hallennutzung
wichtige Änderungen ab 01.07.2020