für den Spielbetrieb 2020/2021
in der Olympiahalle Nußloch
In der Corona-Verordnung vom 23.06.2020 in der ab 06. August 2020 gültigen Fassung und der Corona-Verordnung Sport vom 25.06.2020 sind die Rahmenbedingungen festgelegt, unter deren Voraussetzung ein Spielbetrieb stattfinden darf.
In § 4 CoronaVO-Sport ist festgehalten, dass für die Durchführung von Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben Regeln eingehalten werden müssen.
Der Betreiber einer öffentlichen oder privaten Sportanlage oder Sportstätte kann, gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 CoronaVO-Sport, die Pflichten an einen Dritten übertragen.
Die Gemeinde Nußloch als Betreiber der Olympiahalle hat die Pflichten an den Nutzer und Veranstalter der Handballspieltage, die SG Nußloch übertragen.
Überblick/Zusammenfassung einiger wichtiger Punkte:
- ANREISE DER MANNSCHAFTEN UND SCHIEDSRICHTER*INNEN ZUR HALLE
Der Zugang von Mannschaften und Schiedsrichtern erfolgt ausschließlich über den Sportlereingang in einer zeitlichen Entkopplung. Des Weiteren werden die teilnehmenden Mannschaften im Vorfeld ihre 20iger Liste (Spieler, Trainer, Betreuer) abgeben. Der Einlasshelfer am Sportlereingang kann diese Personen dann auf den vorhandenen Listen markieren, wenn sie die Sportstätte betreten, so dass diese keine Datenerfassungszettel ausfüllen müssen. Somit ist beim Betreten der Sportstätte schon erfasst welche Spieler/Trainer/Betreuer später gemeinsam auf dem Spielfeld in engem körperlichen Kontakt stehen.
- UMKLEIDE/KABINE
Jedem Verein wird eine eigene Umkleide zugewiesen. Den Sportler*innen und Trainer*innen wird ein zeitnahes Duschen nach dem Sport empfohlen. Die Anzahl der Personen in den Duschräumen ist zu minimieren und die Räumlichkeiten sind schnellst möglich wieder zu verlassen. In den Kabinen ist auf die Abstandseinhaltung zu achten.
- ZUSCHAUER
Der Einlass von Zuschauern erfolgt ausschließlich über die beiden ausgeschilderten Haupteingänge; hier gibt es einen separaten Einlass für Dauerkartenbesitzer und einen Einlass mit Verkauf von Tagestickets. Hierfür werden Tische samt Handdesinfektionsmittel, den Datenerfassungszetteln, einer Sammelbox sowie Kugelschreibern bereitgestellt. Entsprechende Hinweisschilder sind am Eingang und im Foyer angebracht auf denen folgende Hygienehinweise angebracht werden:
- Maskenpflicht in bestimmten Bereichen (auf dem Weg in der Sporthalle zum Sitzplatz, Stehplätze in der Halle, in den Toilettenanlagen) Mit Hinweis darauf, dass Masken gegen ein Gebühr an der Eintrittskasse erworben werden können
- Datenerhebung nach § 6 CoronaVO
Ein Helfer der SG Nußloch wird den Einlass überwachen und Personen, die ihre Daten nicht abgeben nicht auf das Gelände lassen. Des Weiteren wird die Anzahl der Spieler/Zuschauer gezählt, da die Gesamtzahl 150 Personen nicht überschreiten darf.
Die wichtigsten einzuhaltenden Regeln sind:
- Allgemeine Vorgaben nach § 2 Abs. 1 CoronaVO-Sport:
- Einhaltung der Hygieneanforderungen § 4 CoronaVO
- Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen
- Mund-Nase-Bedeckung § 3 CoronaVO
- Erstellung eines Hygienekonzeptes nach § 5 CoronaVO
- Datenerhebung nach § 6 CoronaVO
- Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7 CoronaVO
- Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen nach § 8 CoronaVO
- Einhaltung der Hygieneanforderungen § 4 CoronaVO
- Maximale Anzahl an Sportlern und Zuschauern von 150 Personen gem. Genehmigung des Hygienekonzeptes der SG Nußloch Abteilung Handball durch die Gemeinde Nußloch.
Diese Regeln können ausführlich in der beigefügten CoronaVO und CoronaVO-Sport nachgelesen werden. Nachfolgend werden nur die wichtigsten Stichpunkte kurz zusammengefasst.
Die Umsetzung dieser Vorgaben im ganzen Hygienekonzept unten zum Download.